Bundestagswahl 2013 • Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Aktuelle Situation im Wahlkampf • florierende Wirtschaft = Steuereinnahmen auf Rekordniveau • steigende Ausgaben/leere Staatskassen •
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Bundestagswahl 2013 • Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Aktuelle Situation im Wahlkampf • florierende Wirtschaft = Steuereinnahmen auf Rekordniveau • steigende Ausgaben/leere Staatskassen • Kluft zwischen Arm und Reich wird größer Gerechtigkeitsdebatte/Umverteilungsbestrebungen Folie 2 | © 2013 Dr. Jörg Lehr Welche Steuersteine drohen nach der Bundestagswahl 2013? 1. Änderungen der Einkommensteuer 2. Änderungen der Abgeltungsteuer 3. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei privaten Immobiliengeschäften 4. Änderungen der Erbschaftsteuer 5. Einführung einer Vermögensteuer 6. Sonstige Steuersteine Folie 3 | © 2013 Dr. Jörg Lehr 1.1. Änderungen Einkommensteuer aktuelle Rechtslage: ESt-Tarif Beseitigung der kalten Progression Grundfreibetrag Eingangssteuersatz Spitzensteuersatz 42% Reichensteuer 45% Folie 4 | © 2013 Dr. Jörg Lehr 2012 2013 2014 8.004 € 8.130 € 8.354 € 14% 52.882-249.999 € ab 250.000 € 1.2. Änderungen Einkommensteuer Welche Steuersteine drohen ab 2014? Spitzensteuersatz Spitzensteuersatz 42% 49% ab 55.209 €/110.418 € aber Anpassung ab 100 T€/200 T€ Tarifverlauf (Beseitigung kalte Progression) Ledige/Ehegatten Reichensteuer 45% ab 250 T€/500 T€ ESt = 193.656 € Folie 5 | © 2013 Dr. Jörg Lehr 400 T€ 100 T€ zvE 500 T€ Spitzensteuersatz 49% ab 80 T€/160 T€ Ledige/Ehegatten ESt = 218.586 € Steuermehrbelastung 24.810 € 1.3. Änderungen Einkommensteuertarif vorausschauende Gestaltung • Einkünfteerzielung in 2013 vorziehen • Erträge in 2013 realisieren Gewinnrealisierung aus laufenden Geschäften z.B. Fertigstellung bzw. Abnahme noch in 2013; kein IAB bilden • Aufwendungen in Zukunft schieben z.B. Instandhaltung, Werbemaßnahmen, Zahlung Gratifikationen etc. • Sonderabschreibungen nicht 2013 beanspruchen • IAB auflösen? Folie 6 | © 2013 Dr. Jörg Lehr 2.1. Änderungen der Abgeltungsteuer Welche Steuersteine drohen ab 2014? Abgeltungsteuer 25% mit Veranlagungsoption Folie 7 | © 2013 Dr. Jörg Lehr Erhöhung der Abgeltungsteuer von 25% auf 32% Veranlagungsoption bleibt bestehen Rückkehr zum individuellen EStSatz (Teileinkünfteverfahren) 2.2. Änderungen der Abgeltungsteuer aktuelle Rechtslage/Ausblick Besteuerung der Kapitalgesellschaften % Einkommen der KapG vor GewSt/KSt Ertragsteuern 2013 2014 100,00 Gewerbesteuer (Hebes. 400%) 14% 14,00 14,00 Körperschaftsteuer 15% 15,00 15,00 Solidaritätszuschlag 5,5% 0,83 0,83 29,83 29,83 17,54 22,45 0,96 1,24 Ertragsteuern Gesellschafter 18,50 23,69 Ertragsteuern gesamt 48,33 53,52 Ertragsteuern KapGes Brutto-Dividende Gesellschafter 70,17 25% Einkommensteuer/Abgeltungsteuer 25%32% Solidaritätszuschlag Folie 8 | © 2013 Dr. Jörg Lehr 5,5% 2.3. Änderungen der Abgeltungsteuer vorausschauende Gestaltung • bei KapG • möglicherweise Gewinnvorträge vor Erhöhung der Abgeltungsteuer an Gesellschafter ausschütten • Vorabausschüttungen auf Gewinne 2013 • bei Aktien • Veräußerungsgewinne aus Aktien vor Erhöhung der Abgeltungsteuer realisieren Folie 9 | © 2013 Dr. Jörg Lehr 3.1. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus privaten Immobiliengeschäften Welche Steuersteine drohen ab 2014? • 2002 war Abschaffung der 10 Jahres-Spekulationsfrist geplant • Europa (Spanien, Griechenland, Frankreich, Österreich) besteuert Veräußerungsgewinne aus Grundstücken • Daniela Wagner, Sprecherin BT Fraktion, Die Spekulationsfrist soll „zumindest bei vermieteten Immobilien abgeschafft und der Veräußerungsgewinn gänzlich der Steuer unterworfen werden, weil so ein bedeutendes und ungerechtfertigtes Steuerschlupfloch geschlossen wird.“ ! Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Grundstücken wird kommen, die Frage ist nur wann! Folie 10 | © 2013 Dr. Jörg Lehr 3.2. Veräußerungsgewinne aus privaten Immobiliengeschäften Welche Steuersteine drohen ab 2014? • Wegfall der Spekulationsfrist für Immobilien = Besteuerung aller Immobilienveräußerungen (ausn. Eigenheim) Pauschalsteuer 3,5% auf Veräußerungspreis Abgeltungsteuer 25% auf Veräußerungsgewinn • Problem Übergangsregelung Einbeziehung von Immobilien, die länger als 10 Jahre im Eigentum Folie 11 | © 2013 Dr. Jörg Lehr 3.3. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei privaten Immobiliengeschäften vorausschauende Gestaltung steuerfreie Hebung der stillen Reserven in privaten Immobilien durch Veräußerung in der Familie vor Wegfall der Spekulationsfrist • Immobilie weniger als 10 Jahre im Eigentum = Versteuerung der stillen Reserven gewinnrealisierende Veräußerung in 2013 idR nicht zu empfehlen • Immobilie mehr als 10 Jahre im Eigentum, Veräußerung sinnvoll, soweit AfA Volumen aufgebraucht bzw. Wertsteigerung erheblich durch Verkauf noch in 2013 können stille Reserven steuerfrei realisiert werden. Erwerber hat neues höheres AfA Volumen Folie 12 | © 2013 Dr. Jörg Lehr 3.4. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei privaten Immobiliengeschäften vorausschauende Gestaltung steuerfreier Verkauf innerhalb der Familie vor 2014 Anschaffung 1963, MEinnahmen p.a. 100 T€ GruBo VW 500 T€, Gebäude, VW 2 Mio €, Kaufpreis 2,5 Mio. € MFH V S Vermietung Vermietung Vater Vater Sohn Einnahmen Einnahmen 0 €€ 75.000 100.000 100.000 € AfA AfA 2%2% 00 -40.000 € Zinsen Zinsen 3%3% 00 -75.000 € Saldo Saldo 75.000 0 € -15.000 € ESt, ESt, Soli Soli 44,31% 44,31% 0 €€ 33.233 44.310 -6.647 € ESt V bisher 44.310 € Folie 13 | © 2013 Dr. Jörg Lehr ESt Saldo jetzt 26.586 € 17.724 € Steuervorteil 4.1. Änderungen der Erbschaftsteuer aktuelle Rechtslage: Verschonungsregeln für die Übertragung von Betriebsvermögen Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben, MUAnteilen an gewerblichem, land- u. forstwirtschaftlichem oder freiberuflichem Betriebsvermögen und von Anteilen an Kapitalgesellschaften, größer als 25% werden verschont von ErbSt: Steuerbefreiung Verwaltungsvermögen Behaltensfrist Mindest-Lohnsumme ab 21 AN ! Regelverschonung Optionsverschonung 85% 100% max. 50% max. 10% 5 Jahre 7 Jahre 400% 700% Übertragung von Betriebsvermögen auf Kinder ist unter Ausnutzung persönlicher Freibeträge und der Regelverschonung bis zu 2.780.000 € erbschaftsteuerfrei! Folie 14 | © 2013 Dr. Jörg Lehr 4.2. Änderungen der Erbschaftsteuer aktuelle Rechtslage Verschonung von Cash-GmbH‘s V errichtet eine C-GmbH mit erheblichem Geldvermögen. Die C-GmbH legt das Geld auf Festgeldkonten an. Kann der Sohn die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen in Anspruch nehmen? Schritt 2: Schritt 3: Schritt 1: Bargründung mit 2 Mio. € Cash-GmbH • Schenkung GmbH-Anteile an Sohn • Antrag auf Vollverschonung keine ErbSt Cash-GmbH 7 Jahre Auflösung der GmbH und Rückzahlung der Einlagen Cash-GmbH BMF: Wertpapiere = VVermögen; Geld, Sparanlagen, Festgeld ≠ VVermögen Folie 15 | © 2013 Dr. Jörg Lehr 4.3. Änderungen Erbschaftsteuer BFH Vorlagebeschluss • Beschluss des BFH vom 05.10.2012 = ErbStG ist verfassungswidrig wegen Überprivilegierung des Betriebsvermögens Vorlage an das BVerfG zur Entscheidung • Jahressteuergesetz 2013 = Geld, Guthaben und andere Forderungen sind Verwaltungsvermögen, soweit sie 10% des Unternehmenwertes übersteigen • Gesetzesänderung bei Regierungswechsel nach der BT Wahl Schließung Steuerschlupfloch Cash-GmbH! Beseitigung, Einschränkung oder Absenkung der Verschonungsregeln? Verlängerung der Behaltensfristen? Folie 16 | © 2013 Dr. Jörg Lehr 4.4. Änderungen Erbschaftsteuer vorausschauende Gestaltung Wie können Sie auf drohende Änderungen der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen reagieren? • Cash-GmbH kann noch genutzt werden • Übertragungen von Unternehmen, die ohnehin in den nächsten 3-5 Jahren angedacht sind, sollten vorgezogen werden Wann tritt die Gesetzesänderung in Kraft? • mit Rückwirkung? vorausschauende Gestaltung: Rückforderungsklausel für den Fall, dass SchSt entsteht bzw. Verschonungsregeln keine Anwendung finden. Folie 17 | © 2013 Dr. Jörg Lehr 5.1. Welche Steuersteine drohen ab 2014? Vermögensteuer Vermögensabgabe Vermögensteuer = jährl. Erhebung zu Beginn des Kalenderjahres BReg prüft, ob „über die Nettovermögen im In- u. Ausland Progression in Grds. Bewertung Verkehrswerte der ESt hinaus privater Reichtum Ausn. KapG Halbvermögensverfahren bei KapG u. Gester für die nachhaltige nat. Personen, KapG Finanzierung Steuersatz 1% öffentlicher Aufgaben 2 Mio €/4 Mio € Ledige/Ehegatten herangezogen Abschmelzung bis auf 500 T€/1.000 T€ werden kann.“ kein betrieblicher Freibetrag Deckelung der Steuerlast p.a. max. 30% des Gewinns Folie 18 | © 2013 Dr. Jörg Lehr Vermögensabgabe= einmalige Festsetzung zum Stichtag Verteilung der Zahlung auf 10 J. Nettovermögen im In- und Ausland nat. Personen Steuersatz 15% 1 Mio € p. Person 250 T€ p. Kind betr. Freibetrag 5 Mio € Deckelung Steuerlast p.a. max. 35% des Gewinns 5.2. Einführung einer Vermögensteuer Welche Steuersteine drohen ab 2014? 1 Mio € Vermögensteuer Rohvermögen - Schulden =Gesamtvermögen -Freibeträge stpfl. Vermögen Folie 19 | © 2013 Dr. Jörg Lehr 8 Mio € Rendite = 400 T€ -1 Mio € 40% ESt = 160 T€ 7 Mio € -1 Mio € 6 Mio € 1% VermSt = 60 T€ Steuerbelastung = 55% 160 T€ 64 T€ 60 T€ 77,5% 5.3. Kritik an Vermögensteuer/ Vermögensabgabe • zeitnahe jährliche Bewertung erfordert hohen administrativen Aufwand • hohe Erhebungs- und Verwaltungskosten • hohe Beratungskosten für Unternehmen • Trennung/Zuordnung Privatvermögen/Betriebsvermögen schwierig • BDI: 90% der VSt entfällt auf Betriebsvermögen • VSt nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig • VSt ist ertragsunabhängig; ertragsschwache Unternehmen besonders belastet • Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen Folie 20 | © 2013 Dr. Jörg Lehr 6.1. Steuerabkommen Deutschland Schweiz aktuelle Rechtslage • Personen mit Wohnsitz/gew. Aufenthalt in Deutschland sind mit ihrem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig • bei Entdeckung der unterlassenen Erklärung der Kapitalerträge Nachversteuerung der Kapitalerträge des nicht versteuerten Kapitalstammes (ESt, GewSt, KSt, USt, ErbSt) Nacherhebung Sozialversicherungsabgaben Verzinsung der hinterzogenen Steuern und Abgaben Strafbarkeit §§ 370, 371 AO Steuerhinterziehung • strafbefreiende Selbstanzeige Folie 21 | © 2013 Dr. Jörg Lehr 6.2. Steuerabkommen Deutschland – Schweiz geplante Regelung Vergangenheit 01.01.2013 Selbstanzeige der KErträge der letzten 10 J. • Nachversteuerung mit ind. StSatz • Verzinsung der StSchuld 6% p.a. • Straffreiheit pauschale Einmalzahlung StAbk. DCH • Nachversteuerung 2013 zwischen 19% und 41% des Kapitals Stand 31.12.2010 • anonyme Abführung durch Schweiz oder freiwillige Meldung und Einmalzahlung an dt. FVerwaltung • Abgeltung der ESt, USt, VSt, GewSt, ErbSt • Straffreiheit Folie 22 | © 2013 Dr. Jörg Lehr Zukunft Abgeltungsteuer 25% • Zinsen, Dividende, Veräußerungsgewinne etc. • anonyme Abgeltung durch Schweiz oder freiwillige Meldung und Abgeltung durch dt. FVerwaltung 6.3. Steuerabkommen Deutschland – Schweiz Wie geht es weiter? alte Rechtslage gilt weiter! • kein Informationsaustausch mit Schweiz • Zufallsfunde durch illegal erworbene CD‘s • neue Verhandlungen nach einer „gewissen Schamfrist“ nach der BT Wahl • Einführung Schweizer Steuerabkommen frühestens 01.01.2015 uU mit etwas höherer Steuerbelastung Folie 23 | © 2013 Dr. Jörg Lehr 6.4. Steuerabkommen Deutschland – Schweiz vorausschauende Gestaltung Offenlegung durch Selbstanzeige Warten auf Schw. Steuerabkommen in Unternehmen ! Folie 24 | © 2013 Dr. Jörg Lehr Besteuerungsvermeidung durch Umschichtung andere Länder Singapore, Dubai Umschichtung risikobehaftet geschützte Anlageformen 7.0. sonstige Steuersteine • deutsch-schweizerisches Steuerabkommen • Finanztransaktionssteuer • Mövenpick-Steuer Folie 25 | © 2013 Dr. Jörg Lehr Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorauszusagen, sondern darauf, auf die Zukunft vorbereitet zu sein. Perikles, 500-429 v. Chr. Folie 26 | © 2013 Dr. Jörg Lehr Steuerkanzlei Dr. Jörg Lehr Steuerberater/Rechtsanwalt www.dr-lehr.com Bei den angesprochenen Themen handelt es sich um allgemeine Gestaltungsempfehlungen, die keine Einzelberatung durch einen Steuerberater ersetzen können. Die Präsentation wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Rechtsstand 31.01.2013 Folie 27 | © 2013 Dr. Jörg Lehr