Transcript KV Arbeit
Novellierung der Schlüsselzuweisung für die Haushalte der Kirchengemeinden 1. Gründe und Ziele für eine Novelle der Systematik der Schlüsselzuweisung 1. Gründe und Ziele Ausgangslage 1. Seit dem Jahr 2010 gab es verstärkte Debatten zum Schlüsselzuweisungssystem, da das bestehende Punktesystem bei Fusionen die Kirchengemeinden benachteiligte. 2. Wegfallende Sockelbeträge führten zu finanziellen Einbußen. Zusammenschlüsse waren daher finanziell nachteilig. 3. Mit der Aufgabe von Zweitkirchen und Pfarrheimen fielen auch entsprechende Zuweisungen weg. Die Anpassung an den notwendigen Bedarf wurde behindert. 3 1. Gründe und Ziele Basis der Überarbeitung: Prinzipien der Schlüsselzuweisung Planungssicherheit und Gestaltungsmöglichkeiten für die Kirchengemeinden - Subsidiarität nachvollziehbare Kriterien - Objektivität Ausgleich zwischen strukturstarken und -schwachen Kirchengemeinden - Solidarität seit 1974 ein vom Erzbistum praktiziertes bewährtes Verfahren. 1. Gründe und Ziele Schlüsselzuweisungen für 88 Pastorale Räume … dürfen keine strukturellen, rechtlichen oder organisatorischen Vorbedingungen stellen müssen unterschiedlichen Wirklichkeiten in den Pastoralen Räumen gerecht werden können sollen auch das Zusammenwachsen in den Pastoralen Räumen unterstützen 2. Status Quo Die Komponenten der heutigen Schlüsselzuweisung 2. Status Quo Komponenten der heutigen Schlüsselzuweisung Rechenbeispiel Sockelbetrag Pfarrei + Mitgliederansatz 1.000 Mitglieder + Zuschläge 1 Pfarrheim - anrechenbare Einnahmen 10.000 € = Schlüsselzuweisung 2. Status Quo Komponente Sockelbetrag Für alle Kirchengemeinden: als Pfarrei oder Pfarrvikarie mit eigener Vermögensverwaltung : 6.500 Punkte als Pfarrvikarie ohne eigene Vermögensverwaltung: 2.500 Punkte Sockelbetrag + Mitgliederansatz + Zuschläge - anrechenbare Einnahmen = Schlüsselzuweisung St. Paul hat 1.000 Mitglieder und ist eine Pfarrei: 6.500 Punkte 2. Status Quo Komponente Mitgliederansatz bis 4.500 Mitglieder: 9 Punkte je Mitglied Sockelbetrag + Mitgliederansatz + Zuschläge - anrechenbare Einnahmen = Schlüsselzuweisung 4.501. bis 7.000. Mitglied: 11 Punkte je Mitglied ab 7.001. Mitglied: 6 Punkte je Mitglied St. Paul hat 1.000 Mitglieder: 9.000 Punkte 2. Status Quo Sockelbetrag Komponente Zuschläge Kriterium + Mitgliederansatz + Zuschläge Punkte Pfarrheim 3.000 Pfarrsaal 1.000 weitere Kirche 2.500 Kapelle 1.000 Dienstwohnung 1.500 Stellenzuschlag: • bis 1.000 Mitglieder 900 • bis 4.500 Mitglieder je 0,9 • 4.500 bis 7.000 Mitglieder je 1,2 - anrechenbare Einnahmen = Schlüsselzuweisung St. Paul erhält für Pfarrheim und als Stellenzuschlag: 3.900 Punkte 2. Status Quo Berechnung für St. Paul Sockel: 6.500 Punkte Mitgliederpunkte: 9.000 Punkte Gebäudepunkte: 3.000 Punkte Sonstiges: 900 Punkte Punktsumme: 19.400 Punkte x Punktwert (1,75 €) 33.950 € abzgl. eigene Einnahmen = Schlüsselzuweisung 2. Status Quo Komponente Einnahmen Einnahmen werden aus Etat und Jahresrechnung ermittelt. Einnahme lt. Haushaltsplan - Freibetrag (520 €) = anrechenbare Einnahmen Anrechnung (70%) Sockelbetrag + Mitgliederansatz + Zuschläge - anrechenbare Einnahmen = Schlüsselzuweisung Für Einnahmen von 10.000 € werden St. Paul in Abzug gebracht: 6.636 € 2. Status Quo Anrechenbare Einnahmen Mieten, Pachten, Erbbauzinsen aus als betriebsnotwendig eingestuften Vermögensgegenständen Mieten, Pachten, Erbbauzinsen aus als nicht betriebsnotwendig eingestuften Vermögensgegenständen, sofern sie für allgemeine Haushaltszwecke verwendet werden Kapitalerträge, soweit nicht aus zweckgebundenen Zuwendungen oder Vermächtnissen Erträge aus Sondervermögen (z. B. Sozialfonds) Erträge aus Immobilienfonds-Anteilen, soweit nicht aus zweckgebunden Zuwendungen oder Vermächtnissen 2. Status Quo Umrechnung in € und Summe für das Rechenbeispiel Punktsumme Punkte Punktwert Betrag 19.400 1,75 € 33.950 € Anrechnung Einnahmen - (9.480 € * 70%) - 6.636 € = Schlüsselzuweisung 27.314 € Heutiges Punktesystem Bisheriges Punktesystem Allgemeine Auswirkungen auf das Verhalten der Kirchengemeinden: • Sockelbetrag: Anreiz zur rechtlichen Eigenständigkeit • Gebäudepunkte: Anreiz zum Festhalten am geförderten Gebäudebestand • Mitgliederpunkte: Anreiz, die Gemeindegröße nicht durch Zusammenschluss über 7.000 Mitglieder zu erhöhen 15 Bisheriges Punktesystem Beispiel: Zusammenschluss von vier Kirchengemeinden mit je 1.000 Mitgliedern, vier Pfarrheimen, zwei Dienstwhg Punkte vor dem Zusammenschluss: Sockelbetrag 4 x 6.500 Pkte = 26.000 Pkte Pfarrheim 4 x 3.000 Pkte = 12.000 Pkte Dienstwhg 2 x 1.500 Pkte = 3.000 Pkte Gesamt: 41.000 Punkte 16 Bisheriges Punktesystem Beispiel: Zusammenschluss von vier Kirchengemeinden mit je 1.000 Mitgliedern, vier Pfarrheimen, zwei Dienstwhg Punkte nach dem Zusammenschluss: Sockelbetrag 1 x 6.500 = 6.500 Punkte 3 weitere Kirchen 3 x 2.500 = 7.500 Punkte Pfarrheim 4 x 3.000 = 12.000 Punkte Dienstwhg 2 x 1.500 = 3.000 Punkte Gesamt: 29.000 Punkte Verlust: 12.000 Punkte 17 Bisheriges Punktesystem Finanzielle Folgen des Zusammenschlusses der vier Kirchengemeinden: Die Punktzahl geht durch den Zusammenschluss um 12.000 zurück. Dieser Rückgang wird im heutigen System durch einen fünfjährigen Sonderzuschuss und anschließender zehnjähriger Abschmelzung abgemildert. Langfristig muss die größere Gemeinde Kostenfaktoren (Gebäude) abbauen. Folge: Der Zusammenschluss ist aus Sicht der Gemeinden finanziell unattraktiv ! 18 3. Eckpunkte für die Umstrukturierung der Schlüsselzuweisung 3. Eckpunkte Ziel: keine Vorbedingungen Wie wirkt die heutige Förderung auf das Verhalten der Kirchengemeinden? Sockelpunkte: Anreiz zur Eigenständigkeit Gebäudepunkte: Anreiz zum Festhalten am Gebäudebestand Mitgliederpunkte: Anreiz zu Gemeindegröße unter 7.000 Kath. 3. Eckpunkte Ziele und Bedingungen der Novellierung 1. Grundstrukturen bleiben erhalten – Schlüsselpunkte nach Gemeindegröße und –ausstattung – Solidarität durch Anrechnung eigener Erträge 2. Mehr Entscheidungsfreiheit vor Ort über die gemeindlich genutzten Gebäude 3. Benachteiligung von Zusammenschlüssen von Kirchengemeinden wird aufgehoben 4. Stärkung der Ebene des Pastoralen Raumes als Rahmen für die Erledigung und Finanzierung gemeindeübergreifender Aufgaben 5. Höhe der gesamten Schlüsselzuweisung zum Umstellungsstichtag bleibt annähernd erhalten 21 3. Eckpunkte Neues Punktesystem Grundidee • Der bisherige Sockelbetrag und der Gebäudezuschlag für Kirchen und Pfarrheime werden in mitgliederbezogene Strukturpunkte umgerechnet. • Der Stellenzuschlag der Gemeinden wird ersetzt durch eine Sockelförderung für die Pastoralverbünde. 22 3. Eckpunkte Neues Punktesystem Sockel und Gebäudepunkte werden in die Mitgliederpunkte integriert 1. Sockel- und Gebäudepunkte werden zum Stichtag rechnerisch auf die Mitgliederzahl aufgeteilt 2. Je nach Größe und Ausstattung der Gemeinde ergibt sich ein individueller Ansatz für „Strukturpunkte je Mitglied“ 3. Die bisherigen Mitgliederpunkte und die Strukturpunkte werden addiert 3. Eckpunkte Neues Punktesystem • Berechnungsregeln Strukturpunkte – werden einmalig bei Umstellung 2014/ 2015 berechnet – werden in künftigen Perioden dauerhaft weiter gewährt • Berechnungsregeln Mitgliederpunkte – jede Kirchengemeinde erhält je Mitglied 9 Punkte – Erst ab dem 20.001. Mitglied: 6 Punkte • Auswirkungen für die Kirchengemeinden – Die künftige Förderung hängt stärker von der Mitgliederzahl als von dem rechtlichen Status und der Anzahl der Gebäude ab. – Der Status als selbständige Kirchengemeinde und die Anzahl der Dienstgebäude ist für die Förderung weniger relevant. 24 3. Eckpunkte Neues Punktesystem Stellenzuschläge werden durch Förderung für Pastoralverbünde ersetzt 1. Personalkosten vor Ort sind aus der mitgliederbezogenen Förderung zu finanzieren 2. Übergreifend anfallende Personalkosten (z.B. Sekretärin) sind aus dem Etat des Pastoralverbunds zu finanzieren 3. Anstatt der Stellenzuschläge gibt es einen Sockelbetrag je „altem“ PV von 5.500 Punkten (s. KA v. 06.07.2000 gemäß Zirkumskriptionsgesetz) 4. Die Förderung folgt der Verlagerung der Kosten. 4. Neues System für die Berechnung der Schlüsselzuweisung 4. Neues System Ziel: Förderung möglichst erhalten Zum Stichtag der Umstellung (01.01.2015) Punkteberechnung mit gleichem Ergebnis. bisher Sockelpunkte 6.500 + Gebäudepunkte 3.000 ___________________ Mitgliederzahl Sockel Mitglieder 6.500 + neu 9.000 9 Punkte je Mitglied 9,5 Strukturpunkte je Mitglied + 9.500 Punkte = 18.500 Gebäude + 3.000 Sonstige + 900 Punkte = 19.400 9.000 4. Neues System Neue Berechnung für St. Paul Mitgliederpunkte (alt): 9.000 Punkte Strukturpunkte: 9.500 Punkte Punktsumme: x Punktwert (1,75 €) ./. eig. Einnahmen 18.500 Punkte = 32.375 € ./. 6.300 € (Freibetrag von 520 € erhöht auf 1.000 €) Schlüsselzuweisung = 26.075 € 4. Neues System Ziel: keine Vorbedingungen Für Berechnung nicht mehr maßgeblich: Status Pfarrei oder Pfarrvikarie mit eigener Vermögensverwaltung Zahl der Kirchen, Kapellen, Pfarrheime ... Mitgliederzahl einziges Berechnungsmerkmal 4. Neues System Szenario: Entwicklung Pfarrei Aufgabe Pfarrheim 3.000 6.500 1.000 Mitglieder 9.000 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 20 19 20 20 20 21 20 22 20 23 20 24 20 25 20 26 20 27 20 28 20 29 20 30 - 1 % pro Jahr Aufgabe Pfarrheim je 9,5 Punkte 1.000 Mitglieder - 1 % pro Jahr je 9 Punkte 4. Neues System Neues Punktesystem Beispiel 2: Altes System Sockelbetrag Pfarrheim Zweite Kirche Dienstwohnung Gesamt Kirchengemeinde mit 5.000 Mitgliedern Neues System 12.000 / 5.000 = 2,4 Strukturpunkte/Mitglied 5.000 * 2,4 Punkte Dienstwhg 1.500 6.500 3.000 2.500 1.500 13.500 13.500 31 4. Neues System Neues Punktesystem Behandlung von bereits fusionierten Gesamtpfarreien • Gebäudepunkteberechnung bleibt unverändert • Sockelbeträge der ursprünglichen Gemeindestruktur werden auf die Gesamtkatholikenzahl der Gemeinde umgerechnet • Keine Schlechterstellung durch bereits getroffene Entscheidungen 32 4. Neues System Neues Punktesystem Pastoralverbundsetat (für gemeinsame Aufgaben) Beispiel: Pastoraler Raum aus 2 alten Pastoralverbünden mit 12.000 Katholiken Bisher: 1 Punkt pro Mitglied Künftig: 1 Punkt pro Mitglied + 5.500 Punkte pro PV (gemäß Umschreibung aus dem Jahr 2000; KA Nr. 87) = 12.000 Punkte = 23.000 Punkte 33 4. Neues System Neues Punktesystem Weitere Änderungen • Wegfall der Stolgebühren • Erhöhung der Fahrtkostenpunkte („regionale Dichte“) • Erhöhung des Freibetrags für anrechenbare Einnahmen (auf 1.000 EUR) Inkrafttreten • Einführung zum 01.01.2015 4. Neues System Neues Punktesystem Umstellungsverfahren • Der neue Berechnungsbogen ist bereits programmiert und auch in unsere Finanzsoftware integriert • Letzte Haushaltshinweise des EGV sollen in Kürze folgen. Noch offen: - Ausschüttung des Aachener Immobilienfonds - u. U. Änderung der Fahrtkostenregelung für Geistliche 5. Vergleich für die Berechnung der Schlüsselzuweisung Altes Punktesystem – Neues Punktesystem Beispiel in Übersicht (auf Excel-Basis)